Ich danke Herrn Snowden ausdrücklich für seine Offenlegung von relevanten Vorgängen und Eingriffen in extra-territoriale Staatsrechte und Beihilfe der US-Dienste an wirtschaftkriminelle Vereinigungen – weil ich hier jetzt einen Beweis habe, wieso unter Berufung auf US-Gesetze und Verfügungen – eine öffentliche Strafanzeige gegen eine Mafia aus IHK und der Serr GmbH wie die Verdachtsäusserung zu Korruption und Missbrauch staatlicher Posten zur Unterstützung wettbewerbstbeschränkender und -verzehrender Verbände zu Lasten von Marktteilnehmern wie auch zum Missbrauch öffentlicher Gelder zu Kartell-Missbrauch und Rechsbruch und Beschädigung von Personen, Unternehmen und öffentlicher Kassen – wieso also mehrere Strafanzeigen schwersten Kalibers in DEUTSCH und aus Deutschland und mit Eidesstattlichen Erklärungen unterlegt – wieso diese mehrmals widerrechtlich gelöscht wurden – das ist ein Angriff gegen jedes Bürgerrecht und gegen jede Pflicht Rechtsbrüchen nachzugehen – es ist Behinderung der Erfüllung von Strafrechtsverfolgung und Eingriff in Territorialrecht ausserhalb des eigenen Machtbereichs – und Unterstützung der Angezeigten wegen Produkt-Piraterie, Wettbewerbsrechtsbruch und Bandenbildung zu diesem Zweck und viele mehr…
Hier EIN BEWEIS: Schaut auf das Screenshoot: ganz Oben seht IHR den Titel:
“Strafanzeige gegen die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und Serr GmbH…”
dadrunter den GOOGLE Hinweis auf “Chilling Effects” – DAS ist ein Eingriff in den USA mit FBI und GOOGLE als Unterstützer von rechtsgültig strafrechtlich Angezeigten in DEUTSCHLAND – und das ist Dokumenten-Vernichtung rechtlicher Docs, die in Deutschland genau das sind, weil sie gegen MICH wie gegen die beklagten zum Einsatz und als Beweise genutzt werden konnten – und es ist Zensur wie auch alles andere, was Ihr darin sieht… und soviel erstmal zu PRIVAT-DATEN und nur Verbindungs-Data-Erfassung der US-Dienste und NSA auf amerikanischen Servern – Das wird Grundlage einer Klage gegen die USA, Google und alle deutschen Mitwirkenden auf Schadenersatz – wie er benannt wurde und auch hier zu finden ist – wegen Widerrechtlichen Eingriffen in deutsche Rechtsfindung, Beweisvernichtung und anderem wie Unterstützung wirtschaftskrimineller Mafien im europäischen Wirtschaftsraum . Eidesstaatlich beeidet und als Strafanzeige gegen IHK SBH, Serr GmbH, Google, USA, BRD und namentlich gegen jeden Beteiligten an dieser Farce von Rechtsverfolgungen und Eingriffen gegen Zeugen und Bürger zum Schutz Krimineller!

Auf das folgende Schreiben an die Ober-Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Revisionsantrag kam die lapidare Antwort : es wäre kein Schaden oder Unrecht gegen den Angeklagten und verurteilten Dimitrios Grigoriadis ersichtlich – dem follgte das Richter-Gremium und ich bin rechtsgültig der Beleidigung (meine Strafanzeigen! wurden nicht explizit angesprochen!) verurteilt und mein polizeiliche Führungszeugnis beschmutzt – so wie auch mein Wert als Zeuge compromised…. Die Herrschaften haben mich zu fast 3000 Euro oder über 5 Monate verurteilt – um Wirtschaftskriminelle zu beschützen und ihre Polizeiunterslagen sauber zu halten und DA spielten US-Dienste und GOOGLE eine entscheidende Helferrolle !
Mein Schreiben vom Sommer 2012 in vollem Umfang:
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Gegenerklärung
auf das Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 17.08.2012,
zugestellt am 21.08.2012
Die
Klägerin (Staatsanwaltschaft Konstanz) enthält den Gerichten und dem Beklagten
relevante Tatsachen im Verfahren wegen Beleidigung (Beklagter Dimitrios
Grigoriadis), vor.
Die
Klägerin vertritt die BRD und ist verpflichtet für die Einhaltung der Gesetze
Deutschlands ohne Ansehen der Person oder Institution zu sorgen. Ihre Aufgabe
ist die Ahndung von Rechtsbrüchen (Strafrecht). Die Klägerin muss also bei
berechtigtem Verdacht auf Rechtsbrüche ermitteln und ggf. vorgehen. Diese
Regelung gilt stellvertretend auch für den europäischen Rechtsraum. Nach
deutschem Recht gilt jeder als unschuldig bis zu einem Schuldspruch und nach
deutschem (und europäischem) Recht bin ich also bis dato unschuldig.
Der
Klägerin liegt seit Ende Januar 2012 mehrere Strafanzeigen wg. schwerer
wirtschaftsrechtlicher Rechtsbrüche und wg. Amtsmissbrauch gegen die von ihr
gelisteten Zeugen in meinem Verfahren vor. Ich erhob ebenso
Schadensersatzansprüche.
Seit
7 Monaten hat die Ermittlungsbehörde der BRD nicht einmal eine Kenntnisnahme
der Strafanzeigen angedeutet.
Die
Klägerin erhielt Ende des Jahres 2010 bereits eine Strafanzeige gegen die gleichen
Beteiligten
mit
den gleichen und anderen Vorwürfen. Sie wurde eingereicht vom Strafrechtsanwalt
Hr. Klinkenberg im Namen von Jutta Boenig, Boenig Beratung und mir Dimitrios Grigoriadis,
(zu
der Zeit noch angestellt bei der Boenig Beratung). Das die Strafanzeige erfolgt
ist,
wurde
in meinen Blogs Ende 2010
veröffentlicht.
Die
Klägerin hat die Anzeigensteller (Jutta Boenig und Dimitrios Grigoriadis)
niemals befragt und diese Strafanzeigen kamen in meinem Verfahren auch niemals
zur Sprache.
Im
Herbst 2011 gab es eine Anfrage der Klägerin über RA Klinkenberg über die Boenig
Beratung, nach einem Jahreskatalog 2010 der IHK –SBH.
Dafür
kann es nur den Grund geben, dass die Klägerin eine offene Ermittlung zur
Strafanzeige
von
Ende 2010 führte. Die Beschuldigten sind unter den Zeugen und den angeblich Geschädigten, die in meinem
Verfahren aufgeführt werden.
Somit
werfe ich der Klägerin vor, dass sie parteilich ist, zum Schutz mutmaßlicher
Krimineller agiert,zur Strafvermeidung beiträgt und mir aktiv meine Rechte
verwehrt, mich mit falschen Beschuldigungen verfolgt aber vorgebrachte
Anschuldigungen nicht verfolgt. Für die Klägerin scheint Beleidigung
schwerwiegender zu sein als schwere wirtschaftliche Rechtsbrüche.
In meinem Verfahren wurden
von mir Fragen aufgebracht, die niemals beantwortet
worden sind, u.a.:
Was
ist mit der einstweiligen Verfügung gegen mich wg. meiner Blogs des LG
Mannheims
von
Juli 2011, passiert?
Nach
ZPO § 945 steht eine Schadensersatzpflicht von Frau Serr und der Serr GmbH mir
gegenüber im Raum, falls die einstweilige Verfügung unrechtmäßig war. Die
Schadens-ersatzpflicht bezieht sich somit auch auf die Löschung der Blogs die
von Frau Serr und der
Serr
GmbH mutmaßlich unter Zuhilfenahme
der einstweiligen Verfügung gelöscht worden sind.
Der
Erlass der einstweiligen Verfügung war in sich schon rechts- und regelwidrig,
da es dafür keine Rechtsgrundlage
gab. Sie beruhte auf den falschen Aussagen der Frau Claudia Serr und der Serr
GmbH, sowie mutmaßlich auf den Aussagen der IHK Verantwortlichen, dass der
Angeklagte erst seit dem 08.04.2011die Blogs begann. Die Blogs existierten
online schon mit den Inhalten, die mir in den Verfahren als Beleidigung und
üble Nachrede vorgeworfen werden, bereits im Dezember 2011. Nachweislich war
das der IHK und ihren Verantwortlichen und Claudia Serr,
und
der Serr GmbH seit spätestens Ende Februar 2011 bekannt. Dies bedeutet, dass
diese Verantwortlichen das LG Mannheim getäuscht haben.
In
der Begründung des LG Mannheims bzgl. der einstweiligen Verfügung, benannte sie
zwei Blogs, gelöscht wurden 9 Blogs (einschließlich der Suchmaschinencaches).
Dies passierte
trotz
meines Widerspruchs, da die Blogs Beweismittel vor Gericht werden könnten. Die
Auszüge
von Teilen meiner Blogs als Beweismittel meiner Schuld erfüllen bei Vernichtung
des
Gesamtbeweismaterials den Tatbestand der gezielten Irreführung von Gerichten
und Amtsträgern. Die Nutzung der Beweise nur für die Anklagevertretung oder
veränderte oder zerstörte Beweise zu ungunsten des Beklagten ist nach deutschem
Recht strafbar. Darauf wurde bereits meinerseits schriftlich hingewiesen.
(siehe auch Anlagen)
In
der Begründung auf Verwerfung der Revision von der Generalstaatanwaltschaft
Karlsruhe, wird interessanterweise
der Kunstanspruch meiner Blogs verneint. Der Begriff Kunst kann nach den
Gerichtsakten nur aus meiner Strafanzeige entnommen worden sein, oder aber die
Klägerin hat meine gesamten Blogs gesichert und hält sie zurück ohne meine
Kenntnis. Dies ist einseitige Nutzung von Beweismitteln und damit wird mir die
Verteidigung auf Basis der Beweismittel verunmöglicht.
Die
einstweilige Verfügung umfasste ein ausdrückliches Verbot der Nutzung von Namen
und Vorwürfen meinerseits gegen die von meiner Frau und mir strafrechtlich
angezeigten Personen, Unternehmen und Institutionen. Im Zweifelsfalle dürfte
ich diese Namen damit auch nicht vor Ermittlungsbehörden aufführen.
Im
Urteil der Kammer Konstanz Seite 3, Punkt 3, werden Sachverhalte festgestellt,
die richtig
sind
aber unvollständig. Richtig ist: Die IHK- SBH hat auf ihrer Homepage bei
externen
Anbietern
wie Manager Seminare und in Ihrem Jahreskatalog-Industrie ein IHK
Zertifikatslehrgang zum Outplacementberater mit der Angabe der Dozentin Claudia
Serr neun Monate lang beworben, mit über 80% des Werbetextes der Boenig
Beratung und einer Preisangabe unter fast identischen Bedingungen zu unter 50%
des Preises der Boenig Beratung. Dies ist ein Wettbewerbsbruch und unterliegt
damit dem Strafrecht.
Die
angesprochenen Klagen vor den Zivilgerichten ( Boenig Beratung gegen IHK, Serr
GmbH, Claudia Serr), die von der Klägerin in meinem Fall gern aufgeführt
werden, bezogen sich auf folgende Klagepunkte:
Auskunft
auf Vertragsverhältnis zwischen Claudia Serr, und/oder Serr GmbH sowie IHK
bezüglich Feststellung von Schadensersatzansprüchen, sowie Ansprucherhebung auf
Vertragsstrafe gegen die IHK- SBH wegen Bruch der Selbstverpflichtung, die
automatisch nach Unterzeichnung der Unterlassungserklärung entsteht.
Alle
Urteile sind aufgrund von Urheberrecht nicht bzgl. Wettbewerbsrecht gefallen.
Aufgabe
der Ermittlungsbehörde nach Eingang der Strafanzeige vom Oktober 2010, wäre es
gewesen, die wettbewerbsrechtlichen Verstöße zu ermitteln und ggf. zu ahnden im
Namen der BRD und im Namen der Klagenden.
Die Klägerin als
Ermittlungsbehörde hat ihre staatlich vorgeschriebene Aufgabe seit 2010
bestenfalls vernachlässigt
und auf jeden Fall nicht erfüllt. In meinem Fall, spätestens seit
Januar 2012 glänzt sie durch
die gleiche Untätigkeit.
Sie erfüllt ihre staatlich
vorgeschriebene und zugewiesene Rolle und Pflicht nicht, da sie
einseitig versucht meine
Schuld nachzuweisen ohne aber der Unschuldsvermutung nach zu
gehen, zum Zweck der Verschleierung
und Strafvermeidung. Sie nimmt meinen Schaden
und den meiner Frau billigend
in Kauf, Schutzrechte sind außer Kraft gesetzt.
In meiner Liste an diverse
Dienststellen zum Versand meiner Anzeigen und Vorwürfe, tauchte
auch das europäische
Kartellamt auf. Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet einen solchen Antrag
weiter zu leiten. Hat die Klägerin diese Schreiben an das europäische
Kartellamt weiter geleitet?
Zusammenfassung:
Zum
Urteil LG Konstanz vom 21.06.2012:
- Seite 4 Punkt 1: Ich bezichtigte in meinen Blogs
Frau Claudia Serr, Eigentümerin der Serr GmbH als Diebin, Betrügerin und
Hehlerin. Im Volksmund sind das genau die Begriffe, die im Wirtschaftrecht
hart geahndet werden Diese Vorwürfe lagen der Staatsanwaltschaft als
Strafanzeige vor und ich kann es beweisen. Diese Begriffe sind faktisch
wahr.
- Seite 4 Punkt 2: Meine Ausführungen zu den
Richtern der 7. Zivilkammer des LG Mannheims und meine Vorwürfe sie seien
korrupt und gekauft, standen im Zusammenhang ihrer Urteilsprechung im Fall
Boenig Beratung, obwohl sie meine Blogs kannten. Als Beweis existiert ein
Brief von Richter Voß, in dem er schreibt, dass er durch das Lesen meiner
Blogs nicht beeinflussbar sei in seiner Urteilsfindung.
- Seite 4 Punkt 3: Die Begriffe zu den
Hauptverantwortungsträgern der IHK- SBH, Dieter Teufel und Thomas Albiez,
Gauner, Verbrecher, Wirtschaftsmafia, Handelspiraten, Rechtsverdreher,
Betrüger und Diebe u.ä., bleiben bestehen. Diese Begriffe sind in
Wiederauflage seit Januar 2012 zu überprüfen.
- Seite 4 letzter Abschnitt: „ Sachverhalte stehen
fest auf Grund aufgrund der Einlassung des Angeklagten, der die objektiven
Sachverhalte in vollem Umfang einräumte….“ Dieser Satz ist in sich
unwahr, weder objektive Sachverhalte, noch Umfang noch Einräumung des
Angeklagten.
- Seite 5 Abschnitt 4, Punkt 2: Die Aussage der
Zeugin Serr, dass bereits mehrere Prozesse wegen Urheberrechtsverletzung
gegen sie geführt worden sind, die aber alle abgewiesen worden sind, habe
ich so nicht gehört. Wäre dem aber so, dann wäre meine Vorwurf einer
möglichen kriminellen Vergangenheit von Frau Serr nicht unbedingt von der
Hand zu weisen.
- Seite 6, Abschnitt 6, Absatz 2: „Straferschwerend
war zu würdigen….und keinerlei Unrechtseinsicht zeigt….eine deutliche
Selbstgefälligkeit und „ genoss“ seinen auftritt vor Gericht.“ Die
Voreingenommenheit des Richters wird hier über alle Maßen sichtbar, oder
bestraft er mich wegen Masochismus? Ich beabsichtige zu beweisen, dass es
der Klägerin an
Unrechtsbewusstsein fehlt.
Zum
Protokoll des LG Konstanz Hauptverhandlung:
- Seite 1 letzter Satz: „Der Richter stellte fest,
dass eine Zeugin auf später geladen ist…“.Bei der Feststellung der
Zeugen wurde mir als Angeklagter das erste Mal bekannt, dass nur noch eine
Zeugin geladen war. Was ist mit meinem Recht als Angeklagter Zeugen zu
befragen? In beiden Verhandlungen wurden im übrigen meine Zeugen nicht
geladen und willkürlich Zeugen zu meinem Nachteil nicht geladen.
- Seite 3, unterer Abschnitt: Hier wird in einem
offiziellen Protokoll gelogen: „ Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der
Verteidiger und Angeklagter erhielten zu ihren Ausführungen und Anträgen
das Wort“. Seit Beginn der Verfahren gegen mich beantrage ich einen
Verteidiger. Wie bereits mehrmals schriftlich ausgeführt, habe ich diesen
niemals erhalten. Somit war kein Verteidiger zugegen, somit ist die Wahrhaftigkeit
eines gültigen Protokolls mitnichten gegeben.
Weiteres
insgesamt:
- Die einstweilige Verfügung des LG Mannheim gegen
mich war widerrechtlich.
- Die Strafanzeige gegen meine Frau als Anstifterin
wurde von der Staatsanwaltschaft Konstanz erhoben und erst nach einem
halben Jahr, nach Einspruch von RA Klinkenberg, fallen gelassen. Diese
Strafanzeige wurde erst ermöglicht durch die einstweilige Verfügung gegen
mich durch das LG Mannheim.
- Der Strafbefehl gegen mich wurde von der Staatsanwaltschaft
KN erhoben und diese führte Zeugen auf, die sie im Fall Boenig Beratung
selbst zu überprüfen hatte, auch in ihrer Rolle als Beklagte. Spätestens
bei der Nennung von drei Richtern als Zeugen, wäre es zwingend notwendig
gewesen mir einen Rechtsbeistand zu gewähren.
- Der gesamte Entwicklungs- und Tatbestand meines
Falles erfüllt alle Vorraussetzungen für den Vorwurf der Willkür und der
Vorverurteilung und Legitimierung von unrechtmäßigen Urteilen.
_________________________________________________________________________________
Ich
berufe mich einstweilig und ohne Rechtsbeistand auf folgende Artikel und
Gesetze:
Europäische
Menschrechtskonvention – Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Abschnitt
1 – Rechte und Freiheiten
Artikel
6
Recht
auf ein faires Verfahren
Artikel
9
Gedanken-,
Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel
10
Freiheit
der Meinungsäußerung
Artikel
13
Recht
auf wirksame Beschwerde
Artikel
14
Diskriminierungsverbot
Grundgesetz
Artikel
20
Absatz
3 und 4
Strafprozessordnung
3. Buch, Rechtsmittel 4.
Abschnitt Revision § 338
Verletzung des Gesetzes:
Ein Urteil ist stets als auf
einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen,
5. wenn die Hauptverhandlung
in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Person, deren Anwesenheit das
Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat;
4. Buch, Wiederaufnahme des
Verfahrens
Da ich jedes Vertrauen auf
die Einhaltung der Gesetze in Deutschland verloren habe und in der Annahme,
dass Sie die Revision verwerfen werden, gebe ich Ihnen hiermit bekannt, dass
ich die Wiederaufnahme des Verfahrens nach STPO § 359, §361, §364 §364a+b
(Antrag auf Verteidiger für
das Wiederaufnahmeverfahren) § 366, §367, §368, §369, §370, §371 nötigenfalls
auch vor dem europäischen Gerichtshof beantragen werde.
Anlagen:
Blogauszüge vom 19.02. 2011
mit Aufführung meiner „Strafrechtlich (Anzeige)“ „Frau Claudia Serr als
Dozentin. Vorwurf: Betrug, Diebstahl, Hehlerei….“ Seite 36, 37,ff
Zum Kunstverständnis des
Generalstaatsanwaltes, 1. Seite Plakat.
Falls es Ihnen nicht vorliegt:
Beim Amtsgericht Überlingen eingereichte
Schriftstücke vom 24.01. 2012, die
zur Weiterleitung bestimmt waren.
Überlingen,
28.08.2012
auch das zu Dimitrios Grigoriadis, Hofstatt 4, 88662 Überlingen
